Herzogtum Braunschweig
zuletzt aktualisiert: 14.05.2007
Im Herzogtum Braunschweig stand das absolutistische Regierungsverständnis Herzog Karls II. im Widerspruch mit den Machtstrukturen, die sich in der Zeit der Vormundschaft während seiner Minderjährigkeit 1815-1823 herausgebildet hatten. Nach seinem endgültigem Regierungsanritt 1826 degradierte der Herzog das Staatsministerium zu reinen Befehlsempfängern, weigerte sich, den Ständelandtag einzuberufen und Griff in die Justiz ein. Nachdem der König keine finanziellen Mittel bereitstellte, um die Folgen der Missernte des Sommers zu lindern, kam es am 6. September 1830 in Braunschweig zu ersten Unruhen. Am folgenden Tag floh Karl II., woraufhin eine Volksmenge das Schloss stürmte und dieses niederbrannte. Die öffentliche Ruhe konnte erst am 10. September wieder hergestellt werden. Der Bruder des Herzogs Wilhelm übernahm die Regentschaft und der einberufene Landtag erklärte Karl II. für regierungsunfähig. Liberale Forderungen, die im Anschluss an die Flucht des Herzogs gestellt worden waren, wurde schließlich mit der Verabschiedung einer Verfassung im Oktober 1832 begegnet.
Sie haben Anmerkungen oder Fragen zum Inhalt? Dann schreiben Sie uns...